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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cybernex GmbH



§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

(1) Für die über diesen Cybernex Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (nachfolgend „Anbieter“ oder "Cybernex" oder "Cybernex GmbH") und seinen Kunden (Endverbraucher) und Geschäftspartnern (Firmen, Behörden) gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung und die für Firmen und Behörden ergänzenden Bedingungen.

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

(2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.

§ 4 Fälligkeit

Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.

§ 5 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.

(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§ 7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 8 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

*Quelle: kluge-recht.de | Seminare für Betriebsräte

Zusätzliche Geschäfts- und Lieferbedingungen für Geschäftspartner (Firmen, Behörden)

1. Zahlungsbedingungen:

a) Für alle Dienstleistungen gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Cybernex ist berechtigt, das Entgelt für Leistungen und die in der Preisliste aufgeführten Preise zu ändern. Für von Cybernex bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von Cybernex mindestens einen Monat vor Erbringung der Leistung angekündigt wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Geschäftspartner ein sofortiges Rücktrittsrecht oder ein Kündigungsrecht zum nächsten Vertragsende zu. Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung in schriftlicher Form ausgeübt werden.

b) Der Geschäftspartner ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich vorleistungspflichtig. Monatliche Preise sind, sofern nicht ein Jahresabschlussrabatt wahrgenommen wird, monatlich zu erbringen. Ist der Preis für einen Teil eines Abrechnungsmonats zu berechnen, so wird dieser anteilig für jeden Tag anhand des monatlichen Preises berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet, wenn der Geschäftspartner das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Abrechnungsmonats kündigt. Jahresabschlussaufträge die unter eine Rabattstaffel fallen und den monatlichen Einzelwert von 150 EUR nicht überschreiten sind in einer Summe im Voraus unter Einbeziehung des Gesamtrabattes fällig.

c) Soweit der Geschäftspartner Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht erbringt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen ab Fälligkeit 6% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Cybernex kann, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Geschäftspartners entsteht, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung verweigern und für weitere Leistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

d) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners berechtigen Cybernex auch während der Laufzeit des Vertrages, die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, wenn und soweit eine etwaige Zahlungsunfähigkeit auf die Erfüllung des Vertrages negative Auswirkungen haben könnte.

e) Dem Geschäftspartner ist es nur gestattet mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen.

2. Leistungsänderung:

a) Cybernex ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern. Cybernex wird eine Änderung der Leistungen dem Geschäftspartner in Schrift- oder per E-mail mitteilen. Gleichzeitig wird Cybernex den Geschäftspartner ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geänderte Vertragsverhältnis erst dann gilt, wenn der Geschäftspartner dem veränderten Vertragsverhältnis nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Bedingungen und Entgelten fortgesetzt.

b) Widerspricht der Geschäftspartner rechtzeitig haben beide Parteien das Recht, das bisherige Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen.

3. Einwendungen:

Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Preise und Leistungen von Cybernex müssen schriftlich und möglichst umgehend nach Rechnungszugang, spätestens jedoch vier Wochen nach Rechnungsdatum erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Annahme; Gesetzliche Ansprüche bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

4. Kündigung:

a) Das Vertragsverhältnis ist grundsätzlich für beide Vertragspartner unter Beachtung der Fristen des nächstfolgenden Buchstabens zum Schluss eines jeden Kalendermonats kündbar, sofern nicht eine besondere Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist oder die Voraussetzungen einer vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses gegeben sind. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung/Preisliste, den zusätzlichen Bedingungen oder Sondervereinbarungen.

b) Die ordentliche Kündigung muss Cybernex oder dem Geschäftspartner mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Samstage, Sonntage und Feiertage gelten nicht als Werktage.

c) Beide Parteien haben das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Cybernex insbesondere dann vor, wenn der Geschäftspartner

- gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen verstößt
- mit der Zahlung mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät

5. Leistungsstörungen:

Für Leistungen die besondere bei höherer Gewalt nicht erbracht werden, wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Cybernex bestehen. Wenn die Durchführung des Auftrages nicht innerhalb angemessener oder zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat der Geschäftspartner Anspruch auf Rückzahlung der von ihm erbrachten Vergütung. Weitere Ansprüche des Geschäftspartners sind ausgeschlossen.

6. Gewährleistungsrechte- und pflichten:


a) Cybernex stellt seine Leistungen nach dem jeweils üblichen technischen Standard ohne jegliche Zusicherungen auf Verfügbarkeit und Qualität zur Verfügung.

Der Gewährleistungsausschluss gilt auch bei Fehlern, die auf technischen Störungen, insbesondere einem Leitungs- und/oder Rechnerausfall des Providers auf dem das Web mit der Werbung steht.
 
b) Bei einem Ausfall des Web über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) entfällt die Zahlungspflicht des Geschäftspartners für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Gewährleistungsansprüche des Geschäftspartners sind ausgeschlossen.

c) Sind zur Erbringung der Leistung erforderliche Unterlagen des Geschäftspartners nicht vollständig oder mit Fehlern versehen, sind Ansprüche des Geschäftspartners, soweit diese Mängel erkennbar waren, ausgeschlossen. Cybernex trifft hinsichtlich Güte und Verwendungsmöglichkeiten der Unterlagen keine Prüfungspflicht.

7. Rechte:

a) Der Geschäftspartner gewährleistet, dass er für die von Cybernex zu erbringenden Dienstleistungen alle erforderlichen Weiterverbreitungs- und Veröffentlichungsrechte besitzt und Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, GEMA etc.) nicht verletzt werden.

8. Haftungsbeschränkung:

Cybernex haftet außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder Erfüllungsgehilfen von Cybernex besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden. Insbesondere haftet Cybernex nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung von Cybernex ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf eine Schadenssumme von 25.000 € begrenzt.

9. Schriftform:

a) Sämtliche Daten und Erklärungen, die im Rahmen der vorliegenden vertraglichen Beziehungen gegenüber Cybernex übermittelt und vorgenommen werden, müssen in Schriftform oder als lesbare Datei erfolgen.

b) Soweit der Geschäftspartner Unternehmer ist, unterliegen der Dienstleistungsvertrag und diese AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Sonstiges:

Der Geschäftspartner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Cybernex auf einen Dritten übertragen. E-mails an Cybernex genügen einer vorausgesetzten Formerfordernis. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

II. Zusätzliche Geschäfts- und Lieferbedingungen für Dienstleistungen und Lieferungen und Leistungen bei Soft- und Hardware
 
1. Allgemein:

a) Für alle Rechtsgeschäfte mit Cybernex gelten die nachstehenden Bestimmungen und, soweit in diesen Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, das Gesetz. Anderslautende Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren nachstehenden Bedingungen widersprechen.

b) Angebote erfolgen stets freibleibend. Erteilte Aufträge werden erst wirksam, wenn wir sie schriftlich oder per autorisierter E-Mail bestätigt haben. Für den Inhalt der mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, insbesondere die an uns erteilten Aufträge, ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Mündliche Nebenabsprachen, zusätzliche Vereinbarungen oder Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

c) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen, aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und entbinden den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Ware ist der Besteller verantwortlich.

2. Lieferbedingungen:

a) Liefertermine sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns für einen bestimmten Tag schriftlich festgelegt sind. Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der für die Auftragsausführung vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.

b) Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns nicht eingehalten oder geraten wir anderweitig in Leistungsverzug, so muss uns der Vertragspartner eine Nachfrist von mindestes einem Monat setzen, ehe er Verzugsfolgen geltend machen kann.

c) Erfolgt die Lieferung im Versandwege, ist unsere Lieferverpflichtung mit ordnungsgemäßer Übergabe der Ware an den Frachtführer erfüllt. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

d) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind wir zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

e) Ist der Besteller Käufer des Softwareprogramms Address ONE und beauftragt der Besteller Cybernex mit dem Kauf von Erzeugnissen die Cybernex von dritter Seite beziehen muss und erfolgt die Installation des Programms Address ONE im Auftrag des Bestellers durch Cybernex, so erfolgt die Auslieferung an den Besteller erst nach Überprüfung und entsprechender Konfiguration der Erzeugnisse. Eine Verlängerung der Hersteller-Garantie entsteht dadurch nicht.

3. Zahlungsbedingungen:

a) Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Gleiches gilt für Rechnungen für Teillieferungen oder -leistungen.

b) Ist der Besteller Käufer von Soft- und Hardware und erfolgt die Installation der Software im Auftrag des Bestellers durch uns, so sind wir berechtigt, gleichzeitig mit Beginn der Installation dem Besteller die Hardware in Rechnung zu stellen.

c) Erfolgt die Softwareinstallation auf Wunsch nachträglich oder auf fremden Rechnern, so wird die Installation nach der Servicepreisliste von Cybernex dem Auftraggeber berechnet.

d). Wir sind berechtigt, für Rechnungsbeträge ab Fälligkeit 6% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

e) Cybernex ist berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Aufträgen zurückzubehalten, bis bereits fällige Rechnungsbeträge einschließlich bestehender Nebenforderungen ausgeglichen sind.

4. Eigentumsrechte:

a) Der Besteller erwirbt an von uns gelieferten Softwareprogrammen kein Eigentum, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Besteller ist verpflichtet, die Lizenzbestimmungen des Urheberrechtsinhabers zu beachten. Eine Reproduktion der Programme, Handbücher uns sonstiger Unterlagen, einerlei in welcher Weise, ganz oder teilweise, ist nicht gestattet.

b) An allen von uns gelieferten Waren bleibt unser Eigentum vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber dem Vertragspartner restlos erfüllt sind; bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.

c) Bei Lieferungen an Wiederverkäufer gilt zusätzlich folgendes: Vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen ist eine Veräußerung der von uns gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Eine anderweitig Verfügung über unsere Ware, insbesondere eine Verpfändung an Dritte oder eine Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Im Falle des Weiterverkaufs muss sich unser Besteller ebenfalls die Eigentumsvorbehaltsrechte bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten. Die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an Cybernex ab. Cybernex nimmt diese Abtretung hiermit an.

Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Verkäufer für den Verkäufer vorgenommen, ohne da dem Verkäufer hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.

d) Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand bis zur Befriedung unserer Forderungen wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Rücknahme des Liefergegenstandes trägt der Besteller die hierdurch anfallenden Kosten.

5. Gewährleistung:

a) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Anlieferung unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Später auftauchende Mängel sind innerhalb gleicher Frist ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern, umtauschen, zurücknehmen oder dem Besteller einen Preisnachlass einräumen. Ein Recht zur Herabsetzung des vereinbarten Kaufpreises oder zur Rückgängigmachung des Vertrages hat der Besteller nur, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen oder zwei Ersatzlieferungen ebenfalls mangelhaft sind.

c) Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers erlöschen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers nicht befolgt, Produkte fehlerhaft oder nachlässig behandelt oder übermäßig beansprucht, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

d) Funktionsstörungen an den von uns gelieferten Geräten und Programmen können durch eine mangelhafte Stromversorgung verursacht werden. Solche Störungen begründen keine Gewährleistungsrechte. Auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten werden wir soweit technisch möglich, Störungen in der Stromversorgung beseitigen.

6. Service und Wartung:

a) Außerhalb der Gewährleistung besteht die Möglichkeit, auftretende Störungen durch Cybernex beseitigen zu lassen. Zur Vorbeugung von Störungen kann auch eine regelmäßige Wartung der Hardware durch einen Hardware-Wartungsvertrag erfolgen.

b) Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach dem jeweils erteilten und von uns bestätigten Auftrag. Unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten vollinhaltlich auch für erteilte Reparatur- und Wartungsaufträge. Die vom Auftraggeber für diese Leistungen zu bezahlenden Kosten bestimmen sich nach unserer am Tage der Auftragserteilung gültigen Servicepreisliste.

c) Cybernex hat das Recht, sich zur Erbringung der in Auftrag gegebenen Reparatur- und Wartungsleistungen Dritter zu bedienen.

d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von uns reparierte oder gewartete Geräte nach Beendigung unserer Serviceleistungen bzw. Rückgabe des Gerätes zu überprüfen und uns binnen 10 Tagen nach Beendigung der Arbeiten bzw. Rückgabe des Gerätes schriftlich zu informieren, falls die erbrachten Leistungen Mängel aufweisen sollten. Im übrigen gelten die vorstehenden Gewährleistungsbedingungen.

7. Sonstiges:

a) Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß aus unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit uns nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt.

b) Alle Ansprüche und Rechte aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen stehen nur unserem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

c) Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

d) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

e) Mit Aushändigung und Veröffentlichung der neuen Geschäfts- und Lieferbedingungen verlieren alle vorhergehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen ihre Gültigkeit.